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Bürgerwindpark Blauen

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Kategorie: III Eingriffe in die Natur

Wie bei jedem Bauprojekt müssen auch beim Bau einer WEA Flächen vorbereitet werden, so dass es natürlich zu Beeinträchtigungen im Bereich der Baufläche kommt. Außer dem Sockel und dem Standort des Trafohäuschens müssen aber keine Flächen versiegelt werden. Nach Inbetriebnahme wird der größte Teil des Standortes zurückgebaut und bepflanzt. Da es eine Lichtung bleibt, bietet es sogar Lebensraum für Tiere und Pflanzen, die in einem dichten Wald normalerweise nicht vorkommen.
Bei der Planung der WEA prüfen Experten Flora und Fauna und erstellen ein Artenschutzgutachten. Wenn die gesetzlichen Anforderungen gemäß BImSchG (Bundesimmisionsschutzgesetz) erfüllt sind, kann die Errichtung der WEA in dieser Hinsicht genehmigt werden. Nach 25-30 Jahren Laufzeit können die WEA wieder rückstandslos abgebaut werden. Der Betreiber ist dazu verpflichtet.

Werden die WEA später, falls man eine noch bessere Energiequelle findet, zurückgebaut? Und betrifft das auch die Fundamente?

Wie tief und breit sind die Fundamente? Und werden sie ggf. auch zurückgebaut?

Wie wirkt sich eine WEA auf den Wasserhaushalt am Standort und in der Umgebung aus?

Wie müssen die Zufahrtswege verändert werden, damit die WEA zu den Standorten gelangen?

Inwiefern wird die Natur durch die WEA beeinträchtigt?

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