Kategorie: III Eingriffe in die Natur
Wie bei jedem Bauprojekt müssen auch beim Bau einer WEA Flächen vorbereitet werden, so dass es natürlich zu Beeinträchtigungen im Bereich der Baufläche kommt. Außer dem Sockel und dem Standort des Trafohäuschens müssen aber keine Flächen versiegelt werden. Nach Inbetriebnahme wird der größte Teil des Standortes zurückgebaut und bepflanzt. Da es eine Lichtung bleibt, bietet es sogar Lebensraum für Tiere und Pflanzen, die in einem dichten Wald normalerweise nicht vorkommen.
Bei der Planung der WEA prüfen Experten Flora und Fauna und erstellen ein Artenschutzgutachten. Wenn die gesetzlichen Anforderungen gemäß BImSchG (Bundesimmisionsschutzgesetz) erfüllt sind, kann die Errichtung der WEA in dieser Hinsicht genehmigt werden. Nach 25-30 Jahren Laufzeit können die WEA wieder rückstandslos abgebaut werden. Der Betreiber ist dazu verpflichtet.