I WEA-Standort Blauen
Die Energiequelle der Windenergieanlagen (WEA) ist, wie der Name schon sagt, der Wind. WEA werden an vielen dafür geeigneten Orten gebaut. Die Windverhältnisse in den höheren Lagen des Schwarzwalds sind sehr günstig, mit die besten für WEA an Land (“on shore”). Es gibt daher zahlreiche WEA, die schon in Betrieb sind oder projektiert werden, oder sogar bereits durch neuere, effizientere ersetzt warden, wie z.B. auf dem Schauinsland.
Der Hochblauen ist eine der windhöffigsten Gegenden Baden-Württembergs, denn er ragt gegenüber der Burgundischen Pforte aus der Rheinebene auf. Die Windgeschwindigkeit an den möglichen WEA-Standorten beträgt im Jahresdurchschnitt 6,5 bis 9,0 m/s und ist damit vergleichbar mit der Nordseeküste [1,2]. Am Blauen wurde durch Sendeturm, Hotel, Parkplatz schon stark in den Wald eingegriffen, so dass der natürliche Zustand bereits gestört und Infrastruktur (Straße usw.) vorhanden ist. Unberührte Berge wie der Köhlgarten möchte man nicht antasten, andere wie der Belchen sind als Naturschutzgebiet geschützt.
[1] New European Wind Atlas mit interaktiven Karten: https://map.neweuropeanwindatlas. eu/
[2] Windatlas Baden-Württemberg 2019, https://www.energieatlas-bw.de/ documents/24384/139536/Endbericht+Windatlas+BW+2019
Die Genehmigungsplanung wird bis Ende 2024 erfolgt sein, und das Genehmigungsverfahren soll bis Ende 2025 zum Abschluss kommen. Beschaffung, Bauplanung und Bau sind für 2026/27 vorgesehen und die Inbetriebnahme im vierten Quartal 2027.
Die Schwarzwaldhöhen und insbesondere der Blauen sind gute WEA-Standorte. Die Planer der WEA haben bereits ganzjährige Messungen durchgeführt. Weiterhin werden ausführliche Berechnungen mit aktuellen Winddaten aus diversen Datenquellen und mit den Daten der umliegenden, bereits in Betrieb befindlichen Anlagen durchgeführt. Unter kaufmännisch vorsichtigen Annahmen geht man daher von einer Energielieferung von mindestens 12 Mio kWh/Jahr pro WEA aus. Das ist ein Ertrag, der den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen ermöglicht! Zu dem Begriff Auslastung gibt es viele Missverständnisse: Die Auslastung einer Anlage ist das Verhältnis von durchschnittlicher, tatsächlicher Leistung zur Maximalleistung, die die Anlage unter theoretischen Bedingungen liefern kann. Die Volllaststunden besagen, an wieviel Stunden im Jahr rechnerisch die Anlage mit Vollast betrieben wird (ein Jahr hat 8766 Stunden). Für ein Auto würde also 100% Auslastung bedeuten, dass es 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr mit Vollgas gefahren wird.
Der Bürgerwindpark Blauen ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur regenerativen Energieversorgung in der Region: Jede einzelne Windenergieanlage wird Strom für etwa 4.000 Haushalte liefern und damit ca. 10.000 Tonnen CO2 einsparen helfen. Angesichts des rasant fortschreitenden Klimawandels ist es wichtig, möglichst schnell möglichst viel dieses klimaschädlichen Gases zu vermeiden und dazu die Energieversorgung auf regenerative Quellen umzustellen.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann darüber hinaus direkt und indirekt von der Energieerzeugung durch den Windpark profitieren. Die Bürgerbeteiligung umfasst dabei die Möglichkeit einer Mitgliedschaft in den Energiegenossenschaften, die den Bürgerwindpark betreiben und damit die organisatorische und finanzielle Beteiligung. Die finanzielle Partizipation ist dabei abhängig von der Menge an Ökostrom, die der Bürgerwindpark pro Jahr erzeugt. In der Regel sind dies zwischen zwei und fünf Prozent auf die Einlage.
Indirekt profitieren die Bürgerinnen und Bürger auch durch die Partizipation der Gemeinden, die über die Verpachtung eigener Flächen und durch Steuereinnahmen beträchtliche Einnahmen generieren. Allein die Verpachtung gemeindeeigener Flächen bringt etwa 100.000 Euro pro Windenergieanlage in die Gemeindekassen.
Es werden weitgehend vorhandene Wirtschaftswege im Wald genutzt. Ggf. notwendiger Aus- und Rückbau wird durch den Betreiber übernommen. Der genaue Weg der Transporter ist noch nicht bekannt. Alle Massnahmen werden eng mit der Forstwirtschaft abgestimmt.
Für den Blauen sind WEA der neuesten Generation geplant, z.B. die Nordex N 175 oder die Vestas V 172, die auch auf der Sirnitz zum Einsatz kommen wird [1]. Die Nabenhöhe beträgt max. 179 m, die Flügellänge max. 87,5 m, und die Nennleistung 6,8 bis 7,2 MW. Wenn einer der Flügel senkrecht nach oben steht, erreicht die Spitze eine Höhe von max. 267 m. Die WEA werden so hoch wie möglich gebaut, denn je höher man kommt, desto stärker ist der Wind und desto weniger entstehen Turbulenzen in Baumkronenhöhe. Je stärker der Wind und je größer die vom Rotor überstrichene Fläche, desto höher ist der Energieertrag. ▸siehe auch Frage II.2
II WEA-Technik
Weiß ist aus der Luft gut zu sehen (guter Kontrast gegen den dunklen Boden) und hebt sich andererseits vom Boden aus wenig gegen bedeckten Himmel ab. Deshalb ist die vom Luftfahrtbundesamt nicht beanstandete Farbe, die Farbe Weiß (Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen) .
In neuerer Zeit gibt es Bestrebungen, andere Farben zuzulassen, auch wegen dem besseren Vogelschutz.
Eine große WEA ist wesentlich effizienter, da der Energiegewinn proportional zu der vom Rotor überstrichenen Fläche ist. Diese wächst quadratisch mit dem Durchmesser, d.h. doppelter Durchmesser ergibt vierfache Energie. Zudem weht in der Höhe der Wind stärker, so dass eine Verdoppelung der Höhe ca. 50% mehr Energie bringt [1], wobei das im Detail von der lokalen Topologie abhängt. Und der Energiegewinn wächst mit der dritten Potenz der Windgeschwindigkeit, d.h. doppelte Windgeschwindigkeit gibt achtfache Energie! Daher sind große Windräder mit hoher Nabe und großem Rotordurchmesser effizienter. Die Nabenhöhe sollte nicht kleiner als der Rotordurchmesser sein, um Turbulenzen am Boden zu vermeiden. [1] Holler, Gaukel, Lesch: Erneuerbare Energien, München 2021, S.63.
Im Grunde ist das nur das Stromkabel, das die Energie abtransportiert.
WE- und auch PV-Anlagen sind Kraftwerke, zu der die Energiequelle nicht aufwändig und teuer herangeschafft werden muss. Die Energiequelle – Wind bzw. Sonne – kommt von allein und gratis. Man benötigtkeine Bergwerke, Fördertürme, Pipelines, Frachtschiffe, Strassen, Kanäle und Häfen. Man braucht nur Servicepersonal, das die Anlagen wartet und ggf. repariert. Eine WEA emittiert keine Abgase. Um die WEA tummeln sich Spaziergänger und Tiere.
Daher sind WEA und PV-Anlagen optimal für eine regionale, dezentrale Energieversorgung geeignet.
Die WEA geben ihre Leistung auf Mittelspannungsebene ab, d.h. bei 12-20 kV. Zur Ableitung werden Stromkabel von ca. 6 cm Durchmesser eingesetzt, die dann in Bündel verlegt werden. Der Leitungsbau findet überwiegend entlang bestehender Forstwege statt. Dabei wird mit einem Pflug ein Graben von 80 cm Tiefe in der Mitte oder am Rand des Waldwegs aufgerissen, das Kabel eingelegt und sofort wieder verfüllt, so dass kaum etwas zu sehen ist. Das verwendete Einbettungsmaterial führt zu keiner Austrocknung. Das Oberflächenwasser sickert durch die Einbettung. Alle Maßnahmen werden mit der Forstwirtschaft sowie den weiteren zuständigen Behörden abgestimmt und werden von diesen freigeben. Die Anschlusspunkte an das Hauptnetz werden noch vom Netzbetreiber bekannt gegeben. Die Kabellängen werden in der Größenordnung von 10 km liegen. Alle Arbeiten und Kosten werden von der Projektgesellschaft getragen.
III Eingriffe in die Natur
Wie bei jedem Bauprojekt müssen auch beim Bau einer WEA Flächen vorbereitet werden, sodass es natürlich zu einer Beeinträchtigung der Baufläche kommt. Außer dem Sockel und dem Standort des Trafohäuschens müssen aber keine Flächen versiegelt werden. Nach Inbetriebnahme wird der größte Teil des Standortes zurückgebaut und bepflanzt. Da der Standort eine Lichtung bleibt, bietet es sogar Lebensraum für Tiere und Pflanzen, die in einem dichten Wald normalerweise nicht vorkommen. Bei der Planung der WEA prüfen Experten Flora und Fauna und erstellen ein Artenschutzgutachten. Wenn die gesetzlichen Anforderungen gemäß BImSchG (Bundesimmisionsschutzgesetz) erfüllt sind, kann die Errichtung der WEA in dieser Hinsicht genehmigt werden. Nach 25-30 Jahren Laufzeit müssen die WEA wieder rückstandsfrei abgebaut werden. Der Betreiber ist dazu verpflichtet und muss die finanziellen Mittel zu Beginn des Projekts sichern.
Der Rückbau nach Erreichen der Nutzungsdauer von ca. 25-30 Jahren ist gesetzlich vorgeschrieben und es werden Rücklagen dafür angelegt. Man geht davon aus, dass eine WEA wie andere Maschinen auch, nach dieser Zeit weitgehend abgenutzt und veraltet ist, so dass ihr Weiterbetrieb sich nicht mehr lohnt.
Das geschieht zur Zeit (2023) auf dem Schauinsland, wo zwei alte WEAen rückgebaut und durch eine neue große moderne WEA ersetzt werden. Der Beton der Fundamente wird zerkleinert und für den Bau des neuen Fundaments wiederverwendet, denn Betonherstellung kostet bekanntlich viel Energie und setzt viel CO2 frei.
Für den Transport der WEA-Komponenten und für die Baufahrzeuge werden bestehende Forstwege genutzt. Diese müssen wegen der Größe der Fahrzeuge in geeigneter Weise ausgebaut werden. Die Breite der Wege muss etwa 4,5 m, in Schwenkbereichen 5 bis 6 m betragen. Die langen Rotorblätter werden auf wendigen Selbstfahrlafetten stehend transportiert, so dass kein langer Lastzug entsteht und selbst enge Kurvenradien ohne besonderen Ausbau möglich sind.
Nach Inbetriebnahme müssen diese Wege wieder zurückgebaut werden (es sei denn, die Forstwirtschaft möchte sie so belassen). Die Wege werden nicht asphaltiert, sie bleiben Schotterstrassen. Den Aus- und Rückbau der Zufahrtswege finanziert der WEA-Erbauer. Nach Rückbau geht die Obhut der Wege wieder auf den Forst zurück.
Frisch angelegte Wege sehen erst einmal wüst aus, begrünen sich aber innerhalb kurzer Zeit. Das lässt sich bei bestehenden WEA, z.B. am Rohrenkopf in Gersbach anschauen [1].
[1] Bilder auf https://www.bwblauen.de
Für die auf dem Blauen geplanten WEA der neuesten Generation (ca. 175 m Nabenhöhe) wird ein tellerförmiges Fundament von 24-30 m Durchmesser und 2,8-3,5 m Tiefe benötigt. Der vollständige Rückbau auch des Fundaments am Ende der Lebensszeit ist im Projekt vorgesehen und finanziell gesichert.
Drainagen sind nur in unmittelbarer Umgebung der Anlagen vorgesehen. Und eine Drainage führt Wasser lediglich über eine kleine Strecke ab und gibt das Wasser dann wieder an die Umgebung zurück, so dass der Wasserhaushalt nicht verändert wird.
In Deutschland hat man schon viel Erfahrung über Windenergieanlagen (WEA) im Wald sammeln können. Etwa 2300 WEA stehen im Wald, und über Schäden des Waldes um WEA herum gibt es keine Hinweise. Der neue Waldzustandsbericht listet keinerlei Schäden durch WEA auf [1].
Der “Waldkiller” Nr. 1 ist die Trockenheit, welche durch den Klimawandel verursacht wird. Laut Waldzustandsbericht 2023 sind 4 von 5 Bäumen im deutschen Wald krank [1].
WEA tragen zum Stopp des Klimawandels bei, und damit auch zum Schutz der Wälder.
[1] https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/publikationen/Wald/Waldzustandsbericht_2023.pdf
IV Risiken und Belästigungen
Nein, denn Prüfungen auf potentielle Gefährdung des Luftverkehrs sind Bestandteil des Genehmigungsverfahrens. Die Deutsche Flugsicherung sowie die französische Flugsicherung geben hier Ihre fachlichen Stellungnahmen ab. Eine Entscheidung zu den zu treffenden Maßnahmen kommt dann vom Bundesamt für Flugsicherheit.
Das ist sehr unwahrscheinlich. Die Rotorblätter einer WEA sind verstellbar, um den Wind bei verschiedenen Geschwindigkeiten optimal zu nutzen. Bei zu starkem Wind werden die Blätter so gedreht, dass der Wind sie nicht bewegt, sondern einfach vorbei weht und die WEA steht still.
Die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ (AVV) schreibt vor, dass „Luftfahrthindernisse zu kennzeichnen sind”. Nachts blinken diese darum 20 bis 60 mal in der Minute rot.
Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der WEA am Blauen, wird diese Kennzeichnung nur noch eingeschaltet, wenn sich Luftfahrzeuge in einem Umkreis von 4 km und einer Flughöhe von weniger als 600 m über Grund bewegen. Die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung ist gesetzlich geregelt und tritt am 1.1.2024 in Kraft [1]. Daher wird nächtliches Dauerblinken der Vergangenheit angehören.
[1] Erneuerbare Energien-Gesetz $§9 Abs.8, https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__9.html 10.11.2023
An der Universität Augsburg wurden im Jahr 2019 in einer Doktorarbeit [1] knapp 30 nationale und internationale Studien zum Thema „Windräder und ihre Auswirkungen auf den Tourismus“ untersucht. Darunter Studien aus Schweden, USA und den Philippinen aber auch aus dem Schwarzwald und Österreich.
Die Kernaussagen: „Nur wenige Studien konnten signifikant negative Einflüsse der Windenergie auf den Tourismus nachweisen. Es konnte bislang auch kein deutlicher Einfluss auf Wiederbesuchswahrscheinlichkeit ermittelt werden.“ Zudem werde davon ausgegangen, „dass Windenergieanlagen nicht notwendigerweise negative Auswirkungen auf den Tourismus haben, sondern sogar Möglichkeiten für neue Tourismusformen bieten“.
Aktuell können Sie dazu auch ein interssantes Interview von Walter Kemkes, Leiter des Biosphärengebiet Schwarzwald, in der BZ vom 7.9.2023 lesen: https://www.badische-zeitung.de/leiter-des-biosphaerengebiet-schwarzwald-wir-sollten-mehr-fuer-nachhaltigen-tourismus-tun–283465868.html
Wir werden für die Windkraftanlagen am Blauen ein informatives und interaktives Konzept zur Funktionsweise, Leistung und Einbindung der Anlagen in die Energieversorgung anbieten.
[1] Doktorarbeit: Diana-Christina Tatu, Universität Augsburg: „Tourismus und Windenergie: Einfluss des Tourismus auf den Ausbau der Windenergie am Beispiel der Regionalplanung in Bayern“
Schwefelhexafluorid oder SF6 , eine Verbindung der Elemente Schwefel und Fluor, ist ein äußerst reaktionsträges Gas. Diese Eigenschaft wird genutzt, um es zur Isolation von elektrischen Schaltanlagen einzusetzen und Lichtbögen zu verhindern. SF6 ist nicht brennbar und ungiftig. Allerdings sollte SF6 nicht in die Umwelt gelangen, weil es ein extrem starkes Treibhausgas ist, 22.800 mal stärker als CO2.
In Windenergieanlagen sind Mittelspannungsanlagen verbaut, die SF₆ enthalten können oder auch nicht – es gibt verschiedene Ausführungen. Derartige Schaltanlagen kommen praktisch überall zum Einsatz, wo Strom verteilt wird – sprich: in so gut wie jedem Trafohäuschen. Windenergieanlagen sind also nicht die einzigen und nicht die größten Einsatzbereiche von SF₆. Für eine Windkraftturbine werden weniger als 3 Kilo des Klimagases verwendet, für ein Umspannwerk mehrere Tonnen.
Das Gas ist in diesen Schaltanlagen eingeschlossen und es bestehen strenge Regeln für Wartung und Recycling. Selbst bei einer unwahrscheinlichen Totalleckage ergeben sich aufs Jahr gerechnet eine Klimabelastung von 68 Tonnen CO₂ Äquivalent. Dem stehen 10.000 Tonnen CO₂ gegenüber, die eine WEA pro Jahr vermeidet.
In Sachen SF₆ Emissionen sind aber nach einer Untersuchung des Umweltbundesamts alte Schallschutzfenster der größte Übeltäter. Beim Entsorgen entweicht das eingeschlossene Gas ungehindert und macht den Löwenanteil der SF₆-Emissionen aus. Der aktuelle SF₆-Gehalt der Atmosphäre liefert nur einen geringen Beitrag zum Treibhauseffekt, 1000-mal weniger als das CO₂ .
Alle bisherigen Studien kommen zu dem Ergebnis, dass Infraschall-Emissionen von Windenergieanlagen bereits ab 200 Metern Entfernung unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegen und ab 700 Metern auch messtechnisch kaum mehr vom Hintergrundrauschen zu unterscheiden sind [1]. Eine Gesundheitsgefährdung konnte nicht nachgewiesen werden.
Jedoch wird immer wieder eine fehlerhafte Publikation der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zitiert, zum Teil wohl als gezielte Desinformation. Mittlerweile wurde die Studie wegen eines massiven Rechenfehlers zurückgezogen und sogar der damalige Wirtschaftsminister Altmaier hat sich öffentlich für den Fehler entschuldigt. [2] Der Infraschall in Autos und an Industrieanlagen, sogar von einer zugeknallten Tür ist wesentlich stärker als von WEA.
Auch Elektrosmog geht von einer WEA nicht aus, da es keine Hochfrequenzanlage ist, wie z.B. ein Mobilfunkmast, und die elektrischen Anlagen (Generator, Regelung usw.) eingekapselt sind.
[1] https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_117_windkraftanlagen_infraschall_gesundheit.pdf
[2] https://www.bgr.bund.de/DE/Gemeinsames/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/BGR/bgr-2021-04-27_erklaerung-zum-infraschall-von-windenergieanlagen.html
V Ökologie und Energiepolitik
Wir brauchen beides! Parallel zur Windenergie wird Photovoltaik (PV) massiv ausgebaut, vor allem auf Hausdächern, aber auch in Solarfarmen in Kombination mit Landwirtschaft. Und das ist auch nötig, um den Energiebedarf zu decken. Photovoltaik kann bei maximalem Ausbau 33% der Energie liefern, Windkraft hingegen rund 47% [1]. PV und Windkraft ergänzen sich sehr gut. Die Windräder sind vor allem bei Schlechtwetterlagen, sowie überdurchschnittlich im Frühjahr, Herbst und Winter gute Energielieferanten, während PV besonders in den Monaten April bis Oktober die Energie erzeugt.
Eine WEA liefert rund 15 mal mehr Energie als eine gleich große Fläche mit PV-Anlagen, bei Freiland PV ist es sogar mindestens 25 mal mehr aufgrund von notwendigen Abständen zwischen den Modulen. Das bezieht sich auf die dauerhaft vom Windrad verbrauchte Fläche, nicht auf die gesamte Windparkfläche, denn die Fläche unter und zwischen den WEA kann ja für Wald, Landwirtschaft oder eben PV genutzt werden.
Der hohe Energiebedarf Deutschlands wird zur Zeit zu mehr als drei Vierteln mit fossiler Energie gedeckt, also Kohle, Öl und Gas, die fast vollständig importiert werden – und zwar häufig aus autokratischen, unberechenbaren Ländern. Die überwiegende Unabhängigkeit der deutschen Wirtschaft von Energieimporten ist daher von wirtschafts- wie auch umweltpolitischem Interesse und kann – im Gegensatz zur Klima-Rettung – auf nationaler Ebene erreicht werden.
Es ist möglich, zumindest den Bedarf an elektrischer Energie in Deutschland durch erneuerbare Energien vollständig zu decken, wenn sie konsequent ausgebaut werden, einschließlich Verteilungsnetze und Energiespeicher zum Ausgleich ihrer natürlichen Schwankungen. Wind kann dabei den größten Anteil liefern, etwa die Hälfte. Knapp ein Drittel bringt die Sonne, und Biomasse, Wasserkraft und Geothermie den Rest [1].
[1] Holler, Gaukel, Lesch, Erneuerbare Energien, München 2021.
WEAen sparen viel mehr CO2 ein als der Wald binden kann. Als Faustformel wird oft eine Menge von 6 Tonnen CO2 pro Hektar und Jahr angesetzt, aber das hängt sehr von den Baumarten und vom Alter des Waldes ab [1].
Der Bau eines großes Windrads, wie am Blauen geplant, benötigt 1 Hektar (ha) Fläche, von dem 60% nach dem Bau wieder aufgeforstet werden. Die geplanten acht Windräder benötigen also dauerhaft nur 3,2 ha Wald. Diese 3,2 ha würden also rund 19 Tonnen CO2 im Jahr aufnehmen, die acht WEA hingegen können rund 80.000 Tonnen CO2 im Jahr einsparen. Das ist das 4000-fache dessen, was der gerodete Wald gebunden hätte, und sogar mehr, als der gesamte Blauenwald binden kann!
[1] Stiftung Unternehmen Wald, https://www.wald.de/waldwissen/wie-viel-kohlendioxid-co2-speichert-der-wald-bzw-ein-baum/, 10.11.2023.
Für auf der Sirnitz (Sulzburg/Müllheim) geplante Windräder beträgt die “energetische Amortisationszeit” sieben Monate. Das ist die Zeit, in der das Windrad so viel Energie produziert hat, wie zu seiner Herstellung aufgewendet wurde [1]. Bereits nach nur drei Monaten hat eine WEA bereits das CO2 eingespart, das bei ihrer Herstellung frei wurde [2].
[1] DGE Wind Schwarzwald, Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Windpark Dreispitz/Sirnitz… 3.5.2023
[2] https://energiewende.eu/windkraft-mangelnder-beitrag-zur-co2-reduktion/
Kurze Antwort: Kernkraftwerke (KKW) sind viel zu teuer und viel zu gefährlich.
Kompakte moderne KKW werden immer wieder hartnäckig als CO2-freie Energiequelle beworben. Ein Vorzeigeprojekt der Branche ist das Carbon Free Power Project (CFPP): Von der NuScale Power Corporation wurden neue modulare Reaktoren entwickelt, um im US-Bundesstaat Utah ab 2029 Kohlekraftwerke zu ersetzen. Die Kosten für die Stromproduktion erwiesen sich aber als nicht konkurrenzfähig, so dass das Projekt kürzlich beendet wurde [1].
Die geschätzten Baukosten des neuen britischen KKW “Hinkley Point C” haben sich von 2015 bis 2023 fast verdoppelt und betragen nun umgerechnet 38 Milliarden (!) Euro [2]. Der Bau kann nur Dank hoher staatlicher Abnahmegarantien weitergehen. Und dass er überhaupt weitergeht ist in dem militärischen Nutzen für die britische Atom-U-Boot-Flotte begründet [3].
Große KKW-Havarien wie in Tschernobyl oder Fukushima sind selten, aber sie kommen vor, und sie bedeuten großräumige Katastrophen, die auch noch nachfolgende Generationen betreffen. Daran gemessen sind alle KKWs krass unterversichert und hätten niemals Betriebsgenehmigungen erhalten dürfen.
Die Gefahren durch Anreicherung und Wiederaufarbeitung wie auch die völlig unklare Endlagerung der Abfälle für Hunderttausende von Jahren ist hier noch gar nicht angesprochen…
[1] Mitteilung von NuScale, https://www.nuscalepower.com/en/news/press-releases/2023/uamps-and-nuscale-power-agree-to-terminate-the-carbon-free-power-project 13.11.2023.
[2[ Construction News 23.2.2023, https://www.constructionnews.co.uk/civils/hinkley-costs-set-to-hit-33bn-20-02-2023/ 13.11.2023.
[3] The Guardian, 12.102017, https://www.theguardian.com/uk-news/2017/oct/12/electricity-consumers-to-fund-nuclear-weapons-through-hinkley-point-c 13.11.2023.
Bei guten Windverhältnissen produzieren die WEA manchmal mehr Strom, als aktuell benötigt wird. Daher müssen gelegentlich WEA gestoppt werden, um das Netz nicht zu überlasten. In Zukunft wird dieser Fall nur noch sehr selten eintreten. Einerseits wegen erhöhtem Bedarf (wie z.B. Elektroautos, Wärmepumpen) und andererseits wegen der intelligenten Steuerung der Stromentnahme sowie neuen Speichertechnologien (z.B. Wasserstoff).
Das große Ziel Klimaneutralität setzt den parallelen Ausbau von Erzeugern erneuerbarer Energie (also WEA, PV usw.) sowie von Verteilern und Speichern für Energie voraus. Es ist nicht sinnvoll, mit der einen Maßnahme auf die andere zu warten. Das ist wie “Henne und Ei”.
VI Wirtschaftlichkeit und Finanzen
Nein, für den Bau und Betrieb der WEA gibt es keine steuerliche Förderung. Die Investitionen trägt allein das Unternehmen. Die Mittel stammen aus dem Eigenbeitrag der drei Energiegenossenschaften sowie aus Bankkrediten. Die Mittel der Genossenschaften kommen von den Anteilen, die die Genossenschaftsmitglieder in jede Genossenschaft eingebracht haben.
Stattdessen erhält der Staat Steuern vom WEA Betreiber: Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer. Ferner erhalten der Staatsforst und die Gemeinden, denen die Standorte gehören, Pachteinnahmen. Schließlich gehen noch 0,2 ct/kWhan die Gemeinden, die im Umfeld der Windräder liegen.
Mit den WEA werden regionale Werte geschaffen statt Steuergelder verbrannt und die Gemeinschaft profitiert davon.
Ja. Zunächst verdient die Betreibergesellschaft “Bürgerwindpark Blauen GmbH & Co KG” an ihrem Windpark. Sie ist eine Vereinigung von drei Bürger-Energiegenossenschaften, also schüttet die GmbH die Gewinne an die beteiligten Genossenschaften aus, und diese wiederum an die Genossenschaftsmitglieder. Es gibt keine Großkonzern, die an diesem Unternehmen beteiligt sind. Die GmbH wird auch keine solchen Konzerne oder Anleger aufnehmen.
Da nicht der Profit, sondern eine saubere Energieversorgung mit einem Blick auf zukünftige Generationen im Mittelpunkt steht, konnte die Bürgerwindpark Blauen GmbH & Co KG auch das günstigste Angebot machen und bei der Bewerbung um die von Forst BW angebotenen Flächen große Konzerne ausstechen.
Alle Menschen aus der Region können sich an dem Projekt beteiligen, indem sie einer der Genossenschaften beitreten. Es ist das explizite Ziel der Genossenschaften, dass die Menschen aus der Umgebung am Windpark beteiligt sind (“wer die Windenergieanlagen sieht, dem sollen sie auch gehören”).
Auch die Gemeinden können mit den WEA Geld verdienen. Denn für die auf ihrem Grund stehenden Windräder bietet die GmbH pro Standort eine Pacht von anfänglich 100.000 Euro pro Jahr an, die über die Betriebsjahre weiter steigt. Damit würde ein erheblicher Teil der Wertschöpfung der Gemeinde über sehr lange Zeit risikofrei zufließen.
Schon heute ist der Strom aus den „Erneuerbaren“ die günstigste Variante. Die Erzeugungskosten (Vergütung für die Hersteller) liegen zwischen 3,1 und 12,1 Cent (PV, Wind Onshore, Wind Offshore). Die fossilen Energieträger sind teurer und richten Schaden an. Am teuersten ist die Kernkraft.
Wenn Sie auf Ihre Stromrechnung schauen, können Sie sehen, dass die Erzeugungskosten den kleinsten Teil ausmachen. Hauptkostentreiber sind Vertrieb, Netzentgelte, sowie Steuern und Abgaben!
Entsprechend schwierig sind Prognosen über die Entwicklung der Strompreise. Angesichts langfristig weiter steigender Preise für Erdgas, Erdöl und Kohle sowie stetig günstiger werdender Erzeugungskosten für Erneuerbare Energien dürften die Strompreise in Zukunft zumindest konstant bleiben, im besten Fall auch sinken.
Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet dafür zu sorgen, dass bis zum Jahr 2030 mindestens 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus Erneuerbaren Energien stammt. Dabei ist noch ein langer Weg zu gehen: In diesem Jahr lagen wir bei einem Anteil von ca. 52 Prozent. Um dem Erneuerbaren-Ausbau noch einen weiteren Schub zu geben, hat der Gesetzgeber kürzlich beschlossen, diesen Ausbau in ein überragendes öffentliches Interesse zu setzen.
Neue Erneuerbaren-Projekte können zur Finanzierung aus verschiedenen Optionen wählen. Grundsätzlich gilt aber bei allen Modellen die s.g. Verpflichtung zur Direktvermarktung. D.h. dass die in das Stromnetz eingespeisten Strommengen vermarktet werden müssen und der Anlagenbetreiber darüber Veräußerungserlöse erhält. Der Anlagenbetreiber kann im Vorfeld wählen, eine s.g. Marktprämie zu erhalten. Dabei wird ihm staatlich zugesichert, dass er weiterhin eine angemessene Finanzierung erhält, selbst wenn seine Erlöse unter ein gewisses Marktniveau fallen. Diese Absicherungsgarantie macht in einigen Fällen die Investition in ein neues Erneuerbaren-Projekt überhaupt erst möglich!
Dabei gilt diese Absicherungsgarantie nach geltendem Recht nicht als Subvention, da es anders als in der Legaldefinition zur Subvention nach Strafgesetzbuch (StGB) eine Gegenleistung für die Absicherung gibt. Die in die Erneuerbare-Anlage getätigte Investition steht im überragenden öffentlichen Interesse und dient dazu, dass Deutschland seine gesetzlichen Ziele auch erreichen wird.